Allgemeine Geschäftsbedingungen
im Tanzstudio Gregor, Gutenbergstr. 3, 30966 Hemmingen (Stand: 1/2022)
Vertragsschluss und Laufzeit
1. Der Vertrag für alle Tanzgruppen kommt durch die verbindliche schriftliche Anmeldung zustande. Der Vertrag hat eine Wiederkehrende / dauernde Leistung zum Gegenstand und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt vier Monate.
3. Ihre Anmeldung verpflichtet zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.
4. Bei Minderjährigen wird der Unterzeichnende Vertragspartner des Tanzstudios Gregor und akzeptiert damit die Geschäftsbedingungen.
Mitgliedsbeitrag / Unterrichtsvergütung/ Zahlungsmodalitäten
1. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist durchgängig zu zahlen. Die durch die Feier-und Ferientage fehlenden Einheiten sind in der Beitragskalkulation der Tanzschule bereits berücksichtigt.
2. Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eine Erhöhung ist frühestens nach drei Monaten der Mitgliedschaft möglich.
3. Der vereinbarte Monatsbeitrag wird in Höhe von drei Monatsbeiträgen quartalsweise zum 15.01./ 15.04./ 15.07. und 15.10. per Lastschrifteinzug durch SEPA-Basic-Lastschrift abgebucht. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE41ZZZ00000294790.
4. Bei Mitgliedern ab 18 Jahren ist eine Zahlung per Überweisung monatlich oder quartalsweise möglich und spätestens bis zum 3. des laufenden Monats fällig. Pro Buchung ist zum fälligen Beitrag eine Pauschale von 0,35 Euro an nachfolgende Bankverbindung zu überweisen: Sparkasse Hannover, Tanzstudio Monika Gregor,
IBAN: DE16 2505 0180 0901 0677 33, SWIFT-BIC: SPKHDE2HXXX.
5. Bei erfolglosem Lastschrifteinzug (z.B. Nichtdeckung des Kontos) berechnen wir dem Mitglied € 10,00 Stornogebühr.
Unterricht
1. Der Stundenplan, die Auswahl der Lehrerkräfte und Unterrichtsräume obliegt allein dem Tanzstudio Gregor.
2. Der Unterricht findet lt. Plan statt und darf (z.B. wegen Krankheit, Schulung der Tanzlehrer oder bei höherer Gewalt) maximal einmal im Halbjahr ohne Ersatzstunde ausfallen. Änderungen der Unterrichtszeiten entbinden nicht vom Vertrag.
3. Der Unterricht beinhaltet jährlich mindestens 36 Wochen und eine Kurseinheit beträgt 50 Minuten.
4. Die Zahlungsverpflichtung ist von der tatsächlichen Teilnahme der/s Schülers/in und den Kursen nicht abhängig, sondern beruht darauf, dass die Tanzschule die Möglichkeit einer Teilnahme einräumt und hierfür die Lehrkräfte und die Räumlichkeiten stellt oder ein entsprechendes Videomaterial und Unterricht mittles Livestream den Schülern bereitstellt.
5. Sollte die Tanzschule aufgrund nicht selbst verschuldeter höherer Gewalt oder z.B. behördlich angeordneter Betriebsschließung die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen können, ist diese berechtigt alternative Unterrichtsformen anzubieten.
6. In den Unterrichtsräumen ist das Rauchen und Essen nicht gestattet. Gäste und erwachsene Teilnehmer bringen keine eigenen Getränke mit.
Kündigung
1. Das Vertragsverhältnis kann unter Wahrung der gesetzlichen Schriftform des § 126 BGB unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zu folgenden Terminen: 30.04.oder zum 31.08. oder zum 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden. Maßgeblich ist dabei der Zugang der Kündigung. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch.
2. Die Mitgliedschaft der Wettbewerbsgruppen kann mit einer Frist von sechs Wochen zum 31.08. oder zum 31.12. eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung für die Mitgliedschaft im Starmoves-Club muss unter der Berücksichtigung der aktuellen Kündigungsfristen gesondert erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch.
Haftung und Videoüberwachung
1. Eltern bzw. der gesetzliche Vormund, haften für Ihre Kinder. Die Tanzschule übernimmt keine Haftung bei Unfällen mit Ausnahme von nachgewiesener grober Fahrlässigkeit durch den jeweiligen Trainer. Für alle Kunden gelten die Hausregeln. Sachbeschädigungen in allen Räumen werden auf Kosten des Verursachers behoben.
2. Für mitgebrachte Wertgegenstände, Garderobe und Geld wird keine Haftung übernommen. Die Räume werden videoüberwacht.
3. Für Sachschäden haftet die Tanzschule nur bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten bis zu einer Schadensobergrenze von 1.000,00 Euro pro Schadensfall soweit die Haftung nicht auf Vorsatz beruht. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Mitglieder.
Eigentum/ Schriftform/ Veröffentlichung
1. Alle Choreographien sind Eigentum des Tanzstudios Gregor und können ohne schriftliche Genehmigung nie an Dritte weiterzugeben.
2. Jede Vertragsänderung bedarf der schriftlichen Form. Mündliche Abreden sind unwirksam.
3. Widerruft das Mitglied der Veröffentlichung seiner Daten, ist eine Teilnahme an Turnieren ausgeschlossen.
Datenschutz
1. Ihre Daten werden ausschließlich zu organisatorischen Zwecken in unseren Karteien gespeichert. Eine Weitergabe der Daten findet grundsätzlich nicht statt, insoweit wird auf das anliegende Informationsblatt verwiesen.
2. Foto oder Videomaterial der Tänzer darf z.B. in der Zeitung, Flyern oder auf der Homepage des Tanzstudios Gregor veröffentlich und zur Werbezwecken verwendet werden.
Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Ihre Anerkennung wird durch die Anmeldung schriftlich bestätigt.